Deutsche Verbrauchschützer mahnen Hersteller von Pokemon Go ab. So stark verstößt Pokemon Go gegen deutschen Datenschutz!

Autor des Artikels: Avanar

Pokemon-Go[1]

Deutsche Verbrauchschützer mahnen Hersteller von Pokemon Go ab. So stark verstößt Pokemon Go gegen deutschen Datenschutz!

Es ist nicht unbedingt neu dass Smartphone Apps zu einem großen Teil nicht sonderlich sparsam mit der Datensammlung hantieren. Pokemon Go scheint hier aber sämtliche Rahmen zu sprengen, denn wie nun bekannt wurde haben deutsche Verbraucherschutzzentralen die Macher der Smartphone App Pokemon Go abgemahnt.

Insgesamt gibt es wohl 15 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen die den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge sind. Die Abmahnung besitzt eine Frist bis zum 9 August. Erfolgt bis dahin keine Reaktion wird man Klage einreichen.

Kern der Beschwerde soll sein, dass anonymes Spielen praktisch nicht möglich ist. Es ist immer eine Anmeldung per Google-Konto oder Trainer-Profil notwendig. Dabei fragt das Spiel ständig Standortdaten und Personenbezogene Daten ab. Diese Daten dürfen nach den Nutzungsbedingungen von Niantic nach „freiem Ermessen“ an Dritte weitergegeben werden.

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