EU plant bessere Rechte für Verbraucher im Onlinegeschäft

Autor des Artikels: Avanar

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EU plant bessere Rechte für Verbraucher im Onlinegeschäft.

Wie heute zu lesen ist arbeitet die EU an einem verbesserten Recht für Verbraucher – EU weit. Konkret geht es um zwei Punkte. Zum einen ist es bisher so, dass Verbraucher zwar 2 Jahre Gewährleistungsrecht besitzen, allerdings der Kunde nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Schaden nicht von ihm selbst stammt. Faktisch ist dies nicht machbar. Das Gesetz soll so geändert werden, dass der Händler die kompletten 2 Jahre die Nachweispflicht trägt. Dies gilt allerdings nur für den Online-Handel! Im Stationären Handel bleibt alles beim Alten.

Das andere Problem betrifft Digitale Software, Filme und Musik. So möchte die EU durchsetzen, dass Produkte gleich zu Beginn bei dem Kunden vernünftig laufen müssen. Außerdem muss die Schuld bei dem Hersteller/Händler liegen. Zum Beispiel ein zu schlechter PC gilt nicht als grund, da man hier selbst verschlafen hat auf die Anforderungen zu achten. Bessert ein Hersteller oder Händler nicht innerhalb einer gewissen Frist nach, darf der Kunde die Ware gegen den vollen Kaufpreis zurückgeben.

Was sagt ihr – zu begrüßen oder eher schlecht?

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